Single-Opt-in vs. Double-Opt-in
Double-Opt-in bedeutet, dass zwei separate Einwilligungen erteilt werden – jede für sich genommen freiwillig und ausdrücklich. Bei einem Single-Opt-in besteht die Gefahr, dass beispielsweise ein Newsletter an jemanden versandt wird, der diesen gar nicht angefordert hat. Jeder kann schließlich eine E-Mail-Adresse in ein Formular eingeben und dieses absenden. Das muss nicht zwingend der Inhaber sein. In diesem Fall liegt jedoch keine Einwilligung des Adressaten vor.
Aus diesem Grund hat sich das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke entwickelt. Hierin liegt quasi eine Art Verifizierungsverfahren, mit dem sichergestellt werden soll, dass derjenige, der Werbung per E-Mail – in den überwiegenden Fällen im Rahmen eines E-Mail-Newsletters – als Adressat erhält, auch tatsächlich derjenige ist, dessen Einwilligung vorliegt und auf diesem Wege auch nachgewiesen werden kann.