Datenschützer verhängen erstmalig Bußgeld nach DSGVO

22.11.2018 | Sicherheit

Nach einem schweren Datenleck ist der Chatanbieter Knuddels noch einmal glimpflich davongekommen. Das Bußgeld nach der DSGVO fiel niedrig aus, weil das Unternehmen gut mit dem Datenschutzbeauftragten kooperierte.

Der Karlsruher Chatanbieter Knuddels muss nach einem Datenleck mit fast zwei Millionen veröffentlichten Zugangsdaten ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Das teilte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink am Donnerstag mit. Wegen der ungeschützten Speicherung von Passwörtern habe Knuddels gegen den Artikel 32 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Es ist laut Brink das erste Bußgeld, das eine Datenschutzbehörde in Deutschland nach der im Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO verhängt hat.

Das Bußgeld fiel mit 20.000 Euro recht niedrig aus. Der Grund: Die Transparenz des Unternehmens sei ebenso beispielhaft wie die Bereitschaft gewesen, die Vorgaben und Empfehlungen Brinks umzusetzen. Zudem müssten die Bußgelder nach der DSGVO nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein. Knuddels habe für die aufgewendeten und avisierten Maßnahmen zur verbesserten IT-Sicherheit sowie für die Geldbuße einen Gesamtbetrag im sechsstelligen Euro-Bereich zu tragen.

Quelle: https://www.golem.de/news

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